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Ingenieurbüro für Gebäudeenergie und Bauphysik
Andreas Schalinski
  bafa Energieberatung
bafa

bafa Ergebnisse Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert eine Vor-Ort-Beratung.

Auf der Grundlage der Richtlinie vom 07.09.2006 der BAFA wird hierbei eine Vorortbesichtigung eines Bestandsgebäudes durch einen zugelassenen Energeiberater durchgeführt. Nach Beantragung der Förderung muß auf die Bestätigung gewartet werden. Anschließend wird das Bestandsgebäude analysiert. Dafür werden die vom Bauherren zur Verfügung gestellten Bauunterlagen verwendet. Zum Vergleich werden zusätzlich die Verbäuche des Gebäudes der vergangenen drei Jahre benötigt.

Anschließend an die Bestandsanalyse werden drei Sanierungsvorschläge ausgearbeitet. Der dabei erstellte Beratungsbericht enthält dann alle wesentlichen Gebäudetechnischen Daten und deren Bewertung im Vergleich zur gesetzlichen Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Variantenvergleich gibt mit der direkten Gegenüberstellung des Bestandes zu den Sanierungsvarianten einen guten Überblick. Auf dieser Grundlage sind Entscheidungen zur energetischen Sanierung fundiert zu treffen, da man sehen kann wie sich die Maßnahmen auswirken.

Als Hinweis: Der Beratungsbericht aus der VorOrtBeratung ist kein Nachweis im Sinne der EnEV und der Landesbauordnungen. Sollte für die dann auszuführenden Maßnahmen ein Bauantrag nötig sein ist ein entsprechender Nachweis separat zu beauftragen.

Über die (sich ständig ändernden) Förderbedingungen informieren Sie sich am sichersten direkt unter www.bafa.de/1/de/aufgaben/energie/energiesparberatung.php.

IFGB ist unter der Beraternummer 100659 beim BAFA seit 2002 gelistet.

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